Nachträgliche Schuldzinsen bei finanziertem Erhaltungsaufwand
BMF-Schreiben vom 15.1.2014, IV C 1 – S 2211/11/10001:001, BStBl. I 2014, 108
Inhalt
Nachträgliche Schuldzinsen für finanzierten Erhaltungsaufwand sind- einschränkend - abzugsfähig, wenn die Fremdfinanzierung aus dem Veräußerungserlös nicht vollständig tilgbar war.