Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift
BFH vom 6.2.2014, VI R 61/12, BStBl. II 2014, 458
Inhalt
Von einer formalisierte Nachweispflicht in Form eines amtsärztlichen Attestes oder eines Nachweises von den krankenversicherungsrechtlichen medizinischen Diensten sind nur Hilfsmittel betroffen, die auch als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens anzusehen sind. Andere medizinische Hilfsmittel unterliegen der einfachen Nachweisform.