Neue Berechnungsformel für den Anrechnungshöchstbetrag für ausländische Steuern
ZollkodexAnpG vom 22.12.2014, BGBl. I 2014, 2417; BFH vom 18.12.2013, I R 71/10; EuGH vom 28.2.2013, C-168/11, Beker und Beker, DStR 2013, 518
Inhalt
Der deutschen Einkommensteuer wurden bisher entsprechende ausländische Steuern angerechnet. Die Steueranrechnung ist aber der Höhe nach beschränkt, und zwar auf einen Anrechnungshöchstbetrag. Jetzt ist der Anrechnungshöchstbetrag überarbeitet worden. Künftig wird er in der Weise ermittelt, dass ausländische Steuern höchstens mit der durchschnittlichen tariflichen deutschen Einkommensteuer auf die ausländischen Einkünfte angerechnet wird. Es wird die deutsche Steuer berücksichtigt, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt.