Neuer Anwendungserlass zu den haushaltsnahen Aufwendungen
BMF-Schreiben vom 10.1.2014, IV C 4 – S 2296-b/07/0003:004
Inhalt
Die Finanzverwaltung ändert die Berücksichtigung von haushaltsnahen Aufwendungen wie z. B. die für die Leistung eines Schornsteinfegers, die Berücksichtigung von Wohn- und Nutzflächenerweiterungen und Herstellungsaufwand. Zudem wird die haushaltsbezogene Inanspruchnahme nunmehr auch bei unterjähriger Begründung oder Beendigung eines gemeinsamen Haushalts geregelt.