Finanzgerichts-Info

Neues zum Großbuchstaben „M“

BMF-Schreiben vom 30.7.2015, IV C 5 – S 2378/15/10001, BStBl. I 2015, 614; Lucas in „Lohnsteuerbescheinigung: BMF verlängert Übergangsregelung zum Großbuchstaben M“, NWB 2015, 2696
Inhalt

Die Finanzverwaltung verlängert Befreiungsmöglichkeit vom Großbuchstaben M um zwei Jahre.

Mehr zum Thema