Beratung

Niedrigsteuerphase: Maßnahmen zum Jahresende

BMF-Schreiben vom 4.11.2020, III C 2 - S 7030/20/10009; BMF-Schreiben vom 30.6.2020, III C 2 - S 7030/20/10009; Korn/Strahl in „Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2020“, kösdi 2020, 21974
Inhalt

Zum Jahresende ist zu erwägen, durch welche Maßnahmen sich die verringerten Umsatzsteuersätze von 16 % bzw. 5 % nutzen lassen.