Gesetzesänderungen

Notwendige Identifikationsnummer für den Abzug von Unterhaltsleistungen

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien) vom 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266.
Inhalt

Für den Abzug von Unterhaltsleistungen muss als außergewöhnliche Belastungen zwingend zusätzlich die Identifikationsnummer der unterstützten Person angegeben werden. Dies dient der besseren Überprüfbarkeit der Unterstützungsbedürftigkeit. Die unterstützte Person ist verpflichtet, dem Unterhaltsleistenden ihre Identifikationsnummer mitzuteilen. Der Unterhaltsleistende ist berechtigt, wenn die unterhaltene Person der Mitteilungsverpflichtung nicht nachkommt, die Identifikationsnummer bei dem für ihn zuständigen Finanzamt zu erfragen.