Offenbare Unrichtigkeit: Akzeptanz bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts
BFH vom 08.12.2021, I R 47/18, BStBl. II 2022, 827; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 17.09.2018, 7 K 2805/17, EFG 2019, 10, nrkr.
Inhalt
Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagenkontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigkeit nicht aus.