Ausbildung

Option zur Körperschaftsbesteuerung

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts [KöMoG] vom 25.06.2021, BGBl. I 2021, 2050; BMF-Schreiben [AEKöMoG-Entwurf] vom 30.09.2021, IV C 2 – S 2700/20/10001 :022
Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für bestimmte Mitunternehmerschaften die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, das transparente Besteuerungsprinzip zu verlassen und in das geschlossene Besteuerungssystem zur Körperschaftsbesteuerung zu wechseln (Option zur Körperschaftsbesteuerung; „Check the box“).