Rechtsprechungs-Info

Organisatorische Zuordnungen

Ergänztes BMF-Schreiben [AEReikoRef] vom 24.10.2014, IV C 5 – S 2353/14/10002, BStBl. I 2014, 1412
Inhalt

Die organisatorische Zuordnung des Arbeitsgebers gilt ohne anders lautende,  ausdrückliche, schriftliche Erklärung des Arbeitgebers geben über dem Arbeitnehmer auch als Zuordnung im Sinne der ersten Tätigkeitsstätte.