Organschaftsbeendigung: Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt (Rechtsprechungsänderung)
BFH vom 8.8.2013, V R 18/13, BFH/NV 2013, 1747
Inhalt
Eine organisatorische Eingliederung endet, wenn das Insolvenzgericht für die Organgesellschaft einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, und zugleich anordnet, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.