Rechtsprechungs-Info

Organschaftsbeendigung: Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt (Rechtsprechungsänderung)

BFH vom 8.8.2013, V R 18/13, BFH/NV 2013, 1747
Inhalt

Eine organisatorische Eingliederung endet, wenn das Insolvenzgericht für die Organgesellschaft einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, und zugleich anordnet, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

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