Ausbildung

Ort der sonstigen Leistung: Fahrzeugüberlassung an Nichtunternehmer

AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013, BGBl. I 2013, 1809; Keese in „Ort der sonstigen Leistung bei Fahrzeugüberlassung an Nichtunternehmer im Ausland ab 2013“, UR 2013, 706
Inhalt

Die neue Ortsbestimmung besagt, dass die sonstige Leistung in Form der Fahrzeugüberlassung an den Nichtunternehmer am Wohnsitz des Leistungsempfängers – hier: Nichtunternehmer – als ausgeführt gilt.