Rechtsprechungs-Info

„Passive Entstrickung“: Inkrafttreten eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (KStG)

BFH vom 19.11.2025, I R 6/23; Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 08.12.2022, 4 K 1006/20, EFG 2023, 1022, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend für die „passive Entstrickung“ weitere Anwendungsregeln entschieden. (1) Ein zur Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns führender Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts setzt voraus, dass Deutschland in der Zeit vor Anwendung des neuen DBA das Besteuerungsrecht innehatte.