Rechtsprechungs-Info

Pauschbetrag: Erbfallkostenpauschale (auch) für den Nacherben (Rechtsprechungsänderung)

BFH vom 01.02.2023, II R 3/20, BStBl. II 2023, 717; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 24.10.2019, 3 K 3549/17 Erb, EFG 2020, 391, rkr.

Inhalt

Der BFH hat eine Rechtsprechungsänderung veröffentlicht: Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind.