Gesetzesänderungen

Photovoltaikanlagen: Unschädliche Betätigung bei Gemeinnützigkeit

Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem EEG als mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vereinbar erklärt, soweit es sich dabei nicht um den Hauptzweck der Körperschaft handelt, sodass die Mittel dafür eingesetzt werden können.