Rechtsprechungs-Info

Preisermäßigungsgutscheine: Keine Passivierung als Verbindlichkeit oder
Rückstellung

BFH vom 19.9.2012, IV R 45/09, BStBl. II 2013, 123
Inhalt

Wegen der Ausgabe von Gutscheinen, die einen Anspruch auf Preisermäßigung im folgenden Geschäftsjahr gewähren, sind im Ausgabejahr weder Verbindlichkeiten noch Rückstellungen zu bilanzieren.