Rechtsprechungs-Info

Private Immobilienveräußerung: „Gartenhaus-Grundstück“

BFH vom 26.10.2021, IX R 5/21, BStBl. II 2022, 403; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 15.09.2020, 2 K 1316/19, EFG 2021, 762, nrkr.
Inhalt

Die Einkommensteuerbefreiung für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten privaten Immobilien liegt auch vor, wenn ein Steuerpflichtiger ein Grundstück, das mit einem „Gartenhaus“ bebaut ist und der Beherbergung von Menschen auf Dauer dient, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt („Gartenhaus-Grundstück“).