Privates (Immobilien-)Veräußerungsgeschäft: Buchwert als angesetzter Entnahmewert beim Einzelrechtsnachfolger
BFH vom 06.12.2021, IX R 3/21, BStBl. II 2022, 406; Rechtsprechungsbestätigung: FG Rheinland-Pfalz vom 08.12.2020, 3 K 1277/20, nrkr.
Inhalt
Bei der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb, ist der Wert, der der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt worden ist, als angesetzter Entnahmewert zugrunde zu legen.