Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns
BFH vom 01.03.2021, IX R 27/19, BStBl. II 2021, 680; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 23.07.2019, 5 K 338/19, EFG 2020, 46, rkr.
Inhalt
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt.