Finanzgerichts-Info

Privates Veräußerungsgeschäft: Vermietung nur einzelner Räume eines Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (sog. Messetagesvermietung)

Niedersächsisches FG vom 27.05.2021, 10 K 198/20, NWB ZAAAH-95570, nrkr.; Revision: BFH Az. IX R 20/21
Inhalt

Die Einkommensteuerbefreiung von selbstgenutztem Wohneigentum bei den privaten (Immobilien-) Veräußerungsgeschäften bleibt beste-hen, auch wenn in den Jahren vor der Veräußerung wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen an Mes-segäste vermietet werden.