Qualifizierte Rechnung: Rückwirkung und Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
BFH vom 22.1.2020, XI R 10/17, BStBl. II 2020, 601, DStR 2020, 1124; Rechtsprechungsaufhebung: Sächsisches FG vom 1.2.2017, 2 K 1209/16, EFG 2017, 1308, nrkr
Inhalt
Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung am Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers wirkt. Auch der Stornierung einer Rechnung nebst Neuausstellung einer sie ersetzenden Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen.