BMF-Schreiben vom 20.1.2015, IV C 5 - S 2360/12/10002, BStBl. I 2015, 143
Inhalt
Die Finanzverwaltung wendet die BFH-Urteile zur steuerlichen Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, über die entschiedenen Einzelfälle hinaus an.