Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen
BFH vom 27.7.2011, I R 77/10, BStBl. II 2012, 284
Inhalt
Gezahlte Zinsaufwendungen können grundsätzlich - teilweise - einen ARAP darstellen, wenn ein Zinsvereinbarung mit fallenden Zinssätzen vorliegt und bei Kündigung ein Erstattungsanspruch entsteht. Ausnahmsweise wird ein ARAP auch ohne Erstattungsanspruch gebildet, wenn die Vertragsparteien über eine vorzeitige Beendigung gar nicht nachgedacht haben.