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Reisekostenreform: Doppelte Haushaltsführung

Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013, BGBl. I 2013, 285; BMF-Schreiben vom 30.9.2013, [AEReikoRef], IV C 5 - S 2353/13/10004, BStBl. I 2013, 1279
Inhalt

Der Abzug der Aufwendungen für die doppelte Haushaltführung wird auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000 € begrenzt. Eine finanzielle Beteiligung am eigenen Hausstand wird zur Voraussetzung der Anerkennung.