Rückstellung einer bilanzierenden Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen
BFH vom 5.11.2014, VIII R 13/12, BStBl. II 2015, 523
Inhalt
Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die für sie bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 % und sind sie grundsätzlich zur Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwandes verpflichtet, sind sie berechtigt, eine Rückstellung für diese Erstattungsforderung zu passivieren.