Rechtsprechungs-Info

Rückstellung bei Werkzeugfertigung / -nutzung

BFH vom 02.07.2021, XI R 21/19; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 25.07.2019, 10 K 902/15 K, EFG 2019, 1682, rkr.
Inhalt

Fallen dem Bilanzierer Aufwendungen an zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten aus einem Werkzeugvertrag, ist eine Rückstellung zu passivieren. Aufwendungen, die im Rahmen eigener Produktionskosten für die Erstellung von Werkzeugteilen anfallen unterliegen dem Rückstellungsverbot.