Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Anwendung bei Ausgangsrechnungen im Reverse-Charge-Verfahren
FG Niedersachsen vom 17.09.2020, 11 K 323/19, MwStR 2021, 43, rkr.
Inhalt
Gehen (1) Leistender und (2) Leistungsempfänger irrtümlich von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens aus, ist trotz fehlenden Ausweises der Umsatzsteuer in der Ausgangsrechnung eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich.