Gesetzesänderungen

SanInsKG: Temporäre Reform des Insolvenzrechts

Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (SanInsKG) vom 31.10.2022, BGBl. I 2022, 1966

Inhalt

Ziel des sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetzes (SanInsKG) ist es, den derzeitigen Verhältnissen und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten und der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen entgegenzuwirken. Dabei soll eine Welle von Unternehmensinsolvenzen vermieden werden, in dem die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung angepasst wird.