Rechtsprechungs-Info

Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastungen

BFH vom 18.5.2017, VI R 9/16, BFH/NV 2017, 1373; Anwendbarkeitserklärung: BMF vom 19. 9. 2017; Rechtsprechungsaufhebung: FG Köln vom 13.1.2016, 14 K 1861/15, EFG 2016, 645, nrkr.; RiBFH Geserich, NWB 2017, 2560 f.
Inhalt

Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten). Diese Aufwendungen sind vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen.