Schenkung: „Bedarfsabfindung“ keine freigebige Zuwendung unter Ehegatten
BFH vom 01.09.2021, II R 40/19; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 02.05.2018, 4 K 3181/16, EFG 2020, 796, nrkr.
Inhalt
Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe (Ehescheidung) Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind („Bedarfsabfindung), liegt keine freigebige Zuwendung vor.