Rechtsprechungs-Info

Schenkungsteuerbarkeit: Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche

BFH vom 09.04.2025, II R 48/21, BStBl. II 2025, 792; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 23.09.2020, 3 K 136/19, EFG 2023, 564, rkr.

Inhalt

Der BFH präzisiert seine Rechtsprechung: „Bei der Annahme, der ehevertragliche Verzicht auf Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt sei als eine die Bereicherung ausschließende Gegenleistung zu werten, handelt es sich um einen schenkungsteuerrechtlich unbeachtlichen Subsumtionsirrtum, der die Erfüllung des Schenkungsteuertatbestandes nicht ausschließt.“ Beim subjektiven Tatbestand „der Zuwendende handelt mit dem Willen zur Unentgeltlichkeit“, genügt es, wenn sich der Zuwendende der Unentgeltlichkeit seiner Leistung bewusst ist. Der Tatbestand erfasst also neben zivilrechtlichen Schenkungen auch sog. ehebedingte Zuwendungen von Ehepartnern während der Ehe. Eine Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche ist damit schenkungsteuerbar.