Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung auf eine „Pensions-GmbH“: Möglichkeit des abgelehnten Arbeitslohnes
BFH vom 18.8.2016, VI R 18/13, DStR 2016, 2635; BStBl. II 2017, 730; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 24.10.2012, 7 K 609/12 E, DStRE 2014, 597, nrkr.; BFH vom 18.8.2016, VI R 46/13; BFH vom 12.4.2007, VI R 6/02, BStBl. II 2007, 581
Inhalt
Hat der Arbeitnehmer kein Wahlrecht, den Ablösungsbetrag einer Pensionszusage alternativ an sich auszahlen zu lassen, wird mit der Zahlung des Ablösungsbetrags an den die Pensionsverpflichtung übernehmenden Dritten der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen (noch) nicht wirtschaftlich erfüllt.