Beratung

Schwester-GmbH: Nutzung von Verlustvorträgen durch Darlehensgewährung

BFH vom 26.10.1987, GrS 2/86, BStBl. II 1988, 348; 4. Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl. I 2022, 911

Inhalt

Bestehende Verlustvorträge können von Schwester-GmbHs durch entgeltliche Darlehensgewährung im Konzern genutzt werden. Beratung: Weder das abgeschaffte Abzinsungsgebot noch die Ablehnung einer verdeckten Einlage (vE) steht dieser Gestaltung „im Weg“.