Signing + Closing: Abschaffung der doppelten Grunderwerbsteuer
Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsgesetz sowie im Steuerrecht vom 29.06.2026, BGBl. I 2026, Nr. 197
Inhalt
Der Steuergesetzgeber plant diese Systematik der doppelten Grunderwerbsteuer abzuschaf-fen. Jetzt soll der Lebenssachverhalt nur einmal besteuert werden. Fallen (a) Signing und (b) Closing auseinander, findet die Grunderwerbsteuer des Closings nur noch statt, wenn das Signing ohne Grunderwerbsteuer blieb (Nachrangigkeitsregel). Hierfür soll im § 1 GrEStG ein neuer Absatz 3b eingefügt werden: „(3b): Abs. 2a oder Abs. 2b gilt nicht, soweit Anteile in Erfüllung eines Rechtsgeschäfts im Sinne des Abs. 3 Nr. 1 oder des Abs. 3a nach Abschluss dieses Rechtsgeschäfts übergehen ohne die Anteile nach Abs. 3 Nr. 2 oder Nr. 4 oder nach Abs. 3a übergehen. “