Rechtsprechungs-Info

„SoFeiNa“-Zuschläge: Tatsächlich zu den begünstigten Zeiten ausgeübte grundlohnbewährte Tätigkeit

BFH vom 16.12.2021, VI R 28/19, BStBl. II 2022, 209; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 11.07.2019, 14 K 1653/17 L, EFG 2019, 1662, rkr.
Inhalt

Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat.