Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien) vom 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266
Inhalt
Die Ausgleichszahlungen werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs in die Abgeltung einbezogen. Somit ist ein Abzug des Sonderausgaben-Pauschbetrages nur möglich, wenn keine weiteren Sonderausgaben der folgenden Aufzählung nachgewiesen werden: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Versorgungsbezüge, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs, gezahlte Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Berufsausbildungskosten, Schulgeld und Spendenabzug.