Sonderausgabenabzug: Kirchensteuer bei nachträglicher Besteuerung von Kapitaleinkünften zum Abgeltungssteuertarif
BFH vom 16.03.2021, X R 23/19; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 05.06.2019, 1544/17 E, EFG 2019, 1757, nrkr.
Inhalt
Werden Zinseinnahmen (Einkünfte aus Kapitalvermögen) zunächst nach dem regulären Einkommensteuertarif besteuert, löst eine spätere Anwendung des gesonderten Abgeltungssteuertarif eine Herabsetzung der als Zuschlag zur tariflichen Einkommensteuer festgesetzten Kirchensteuer aus.