Rechtsprechungs-Info

Sonderbetriebsvermögen II: Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers

BFH vom 25.09.2025, IV R 12/23, BStBl. II 2026, 481; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 06.02.2023, 10 K 1285/20, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat die beiden Grundsatzurteile bestätigt: (1) Zur Qualifizierung von GmbH-Anteilen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers kommt es nicht allein aufgrund der finanziellen Beteiligung und damit der Teilhabe an den Unternehmensgewinnen und Vermögensmehrungen. (2) Die Annahme von notwendigem Sonderbetriebsvermögen II setzt neben der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Personen- und der Kapitalgesellschaft kumulativ voraus, dass der Mitunternehmer die Kapitalgesellschaft beherrscht. Neu: Beteiligt sich der Kommanditist einer GmbH & Co. KG an einer GmbH, deren Anteile bislang die GmbH & Co. KG allein gehalten hat, führt die bestehende Beteiligung der GmbH & Co. KG an der GmbH allein nicht dazu, dass die neu erworbene Kapitalbeteiligung des Kommanditisten für das Unternehmen der Personengesellschaft als wirtschaftlich vorteilhaft und damit als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II anzusehen ist.