Steuerbefreites Familienheim: Konkretisierungen der Regeln zur Selbstnutzung
BFH vom 23.6.2015, II R 39/13, BStBl. II 2016, 225
Inhalt
Ein Familienheim setzt u. a. voraus, dass der begünstigte Erwerber nach dem Erbfall die in einem bebauten Grundstück befindliche Wohnung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt.