Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2025, BGBl. I 2025, 372
Inhalt
Die elektronische Übermittlungspflicht wird ausgeweitet. Eine detailliertere Pflichtangabe ist aufgenommen worden: Neben der Abschrift der Bilanz, der Abschrift einer Gewinn- und Verlustrechnung müssen jeweils unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden sowie der Anlagespie-gel und das zugrunde liegende Anlageverzeichniss elektronisch übermittelt werden. Wenn ein Anhang, ein Lagebericht, ein Prüfungsbericht oder ein steuerliches Verzeichnis des Anlagevermögens aufgestellt werden, muss auch hier eine Abschrift der Steuererklärung beigefügt sein.