Finanzverwaltungs-Info

Steuerformulare: Die neue Anlage „Corona-Hilfen 2020“

Happe in „Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung 2020 plus Anlage Corona-Hilfen“, BBK 2021, 149 [158]
Inhalt

Die Finanzverwaltung hat zur Abstimmung und Kontrolle der vollständigen Erfassung der sog. Corona-Finanzhilfen als ertragsteuerpflichtige, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahme die neue Anlage „Corona-Hilfen 2020“ entwickelt.