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Steuerfreie PV-Anlage: Antworten auf Anwendungsfragen „Altanlagen“

BMF-Schreiben vom 17.07.2023, IV C 6 – S 2121/23/10001, BStBl. I 2023, 1494

Inhalt

Bisher hat der Steuergesetzgeber eine Steuerbefreiung  für „…[die] Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage“ auf bestimmte begünstigte Objekte, wenn die Photovoltaikanlage gesetzlich bestimmte Anlagekapazitäten einhält, bis zu einer Gesamtleistungskapazität je Steuerpflichtigen eingeführt.
Sodann hatte sich die Finanzverwaltung  zu Auslegungs- und Anwendungsfragen dieser Steuerbefreiung für bestimmte (kleinere) Photovoltaikanlagen auf Gebäuden geäußert.