Steuersatz: Gestaltungen bei Metzgerei, Gaststätte und Partyservice
BFH vom 11.4.2013, V R 28/12, BFH/NV 2013, 1638
Inhalt
Ein Partyservice erbringt (1) grundsätzlich dem Regelsteuersatz (19 %) unterliegende Umsätze. (2) Ausnahmsweise kann der ermäßigte Steuersatz (7 %) anwendbar sein, wenn Standardspeisen ohne Dienstleistungselemente geliefert werden.