Rechtsprechungs-Info

Tauschähnlicher Umsatz: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken

BFH vom 30.06.2022, V R 25/21; Rechtsprechungsaufhebung: FG Saarland vom 29.07.2021, 1 K 1034/21, EFG 2019, 986, nrkr.; EuGH vom 20.01.2021, FA Saarbrücken, C-288/19

Inhalt

Der für einen umsatzsteuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der (i) Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Unternehmers zu privaten Zwecken und der (ii) [teilweisen] Arbeitsleistung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Fahrzeugüberlassung (a) individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und (b) tatsächlich in Anspruch genommen wird.