Teilabzugsverbot: Konzernabschlusskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten
FG Köln vom 25.08.2022, 3 K 999/20, EFG 2023, 331, nrkr.; Revision: BFH Az. IV R 25/22
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Das FG Köln hat entschieden, dass auch rechtlich mitverursachte Betriebsausgaben und originäre Verwaltungskosten einer Holdinggesellschaft dem 60%igen Teilabzugsverfahren unterliegen.