Finanzgerichts-Info

Teilentgeltliche Schenkung: Ablehnung eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei Schuldübernahmen unter Anschaffungskosten

Niedersächsisches FG vom 29.05.2024, 3 K 36/24, EFG 2024, 1586, nrkr.; Revision: BFH Az. IX R 17/24

Inhalt

Das Niedersächsische FG hat erstmals entschieden: Abzulehnen ist ein privates Veräußerungsgeschäft bei einer Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, wenn eine unterhalb der historischen Anschaffungskosten liegende teilentgeltliche Übertragung durch Schuldübernahme durchgeführt wird (teleologische Reduktion).