Teilwertzuschreibung: Voraussichtlich dauernde Werterhöhung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten
BFH vom 10.06.2021, IV R 18/18, BStBl. II 2022, 211; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 16.05.2018, 2 K 3880/16, rkr.
Inhalt
Eine Teilwertzuschreibung wegen voraussichtlich dauernder Werterhöhung von Fremdwährungsverbindlichkeiten ist zulässig, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalenÄnderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist.