Tonnagebesteuerung: AfA-Bemessungsgrundlage beim Rückwechsel zur normalen Gewinnermittlung
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat beim Rückwechsel von der sog. Tonnagebesteuerung zur normalen Gewinnermittlung die weitere AfA-Bemessungsgrundlage geregelt.