Überentnahmeregelung: Abzugsgebot von Zinseszinsen von Investitionsdarlehen
BFH vom 7.7.2016, III R 26/15, BStBl. II 2016, 837, Allgemeinanwendbarkeitserklärung: BMF vom 11.10.2016; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 29.9.2015, 10 K 4479/11 F, EFG 2016, 109, rkr.
Inhalt
Schuldzinsen, die in Folge der Finanzierung der Zinsen eines Darlehens zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagevermögen entstanden sind, unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung aufgrund von Überentnahmen. Dies gilt auch dann, wenn sie auf einem separaten Darlehenskonto erfasst werden.