Überentnahmeregelung: Unentgeltliche Übertragung des Verpachtungsbetriebes
BFH vom 12.12.2013, IV R 17/10, BStBl. II 2014, 316
Inhalt
Bei der unentgeltlichen Übertragung des Verpachtungsbetriebes (Betriebsverpachtung im Ganzen) auf den bisherigen Pächter, liegt weder eine Entnahme noch eine Einlage vor.